Zwischen dem Fahrradvermieter VAS Rent a Bike, Steuername Vinci Active Sport SL, mit CIF B01606003, und Steueradresse Calle Santiago de Compostela, 25, Roquetas de Mar, 04740, Almería, Spanien, hiermit als “das Unternehmen” bezeichnet, und dem Mieter, im Folgenden als “der Kunde” bezeichnet, werden die folgenden Bedingungen für die Vermietung von Fahrrädern mit Unfallschadenversicherung vereinbart:
Zweck dieses Vertrages ist es, den Verleih von Fahrrädern, die von VAS Rent a Bike zur Verfügung gestellt werden, und den optionalen Abschluss einer Unfallversicherung zu regeln.
Die Vermietung des Fahrrads erfolgt für einen bestimmten Zeitraum, der zwischen FAS Rent a Bike und dem Kunden vereinbart und auf dem Mietgutschein angegeben wird.
a) VAS Rent a Bike:
Name des Unternehmens: VAS Rent a Bike
Steuerlicher Name: Vinci Active Sport SL
UMSATZSTEUERNUMMER: B01606003
Steuerliche Anschrift: Calle Santiago de Compostela, 25, Roquetas de Mar, 04740, Almería, Spanien
Kontaktnummer: 635864689
b) Der Kunde: Der Inhaber der Mietreservierung wird als Kunde betrachtet.
Die Kaskoversicherung ist fakultativ und wird in zwei Versionen angeboten: Basic und Advanced. Die Versicherung deckt nur Sachschäden am gemieteten Fahrrad. Die Versicherung deckt nicht den Verlust oder die Nichtrückgabe von Peripheriegeräten (z.B. Ladegeräte, Schlösser, Werkzeugtaschen…). In keinem Fall deckt die Versicherung Diebstahl.
a) Die Grundversicherung deckt Sachschäden am Fahrrad, einschließlich Teile und Arbeit, bis zu einem Höchstbetrag von 300 €.
b) Die Grundversicherung deckt keine Personenschäden, die der Kunde erleidet.
c) Die Grundversicherung deckt keine Schäden, die durch den Missbrauch des Fahrrads oder durch unbefugte Handlungen verursacht werden.
d) Falls eine Pannenhilfe, die von der Grundversicherung gedeckt ist, erforderlich ist, werden die Kosten pro Kilometer in Höhe des Lieferpreises berechnet.
a) Die erweiterte Versicherung deckt Sachschäden am Fahrrad, einschließlich Ersatzteile und Arbeitsaufwand, bis zu einem Höchstbetrag von 1500 €.
b) Zusätzlich zur Grundversicherung umfasst die erweiterte Versicherung Pannenhilfe bei Pannen, die nicht mit dem Basis-Reparaturset behoben werden können, in einem Umkreis von 50 km und zwischen 9 und 17 Uhr.
c) Pannenhilfe wird nur geleistet, wenn die Panne auf das Fahrrad selbst zurückzuführen ist und die Rückkehr zum Mietort behindert. Falls die Pannenhilfe durch die Vorversicherung abgedeckt ist, werden keine zusätzlichen Kosten pro gefahrenen Kilometer berechnet.
a) Personenschäden, die der Kunde oder eine andere Person erleidet.
b) Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrrads oder unbefugte Aktivitäten verursacht werden.
c) Schäden, die auf die Nichteinhaltung von Verkehrsregeln oder Fahrlässigkeit seitens des Kunden zurückzuführen sind.
d) Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Korrosion, Rost oder ungünstige Witterungsbedingungen verursacht werden. e) Schäden an Zubehör und zusätzlicher Ausrüstung, die nicht im Mietfahrrad enthalten sind.
a) Der Kunde haftet für alle Schäden, die nicht durch die abgeschlossene Versicherung gedeckt sind.
b) Im Falle von Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, verpflichtet sich der Kunde, die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zu tragen, die erforderlich sind, um das gemietete Fahrrad in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen.
a) Dem Kunden ein Fahrrad in einwandfreiem Zustand und mit dem vereinbarten Zubehör zu liefern.
b) Dem Kunden die in diesem Vertrag geforderte und beschriebene Versicherung gegen Unfallschäden zu gewähren.
c) Dem Kunden bei Pannen, die durch die Vorversicherung gedeckt sind, gemäß den festgelegten Bedingungen zu helfen.
a) Das gemietete Fahrrad in Übereinstimmung mit der geltenden Straßenverkehrsordnung und den von VAS Rent a Bike erteilten Anweisungen zu benutzen.
b) VAS Rent a Bike unverzüglich über jede Beschädigung oder Panne des Fahrrads zu informieren.
c) Das von VAS Rent a Bike zur Verfügung gestellte Basis-Reparaturset zu benutzen, um kleinere Probleme während der Miete zu lösen.
d) Die in diesem Vertrag festgelegten Zahlungsverpflichtungen einzuhalten.
Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags bedarf der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien.
Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Spaniens und ist nach diesen auszulegen. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind die zuständigen Gerichte in Almeria, Spanien, zuständig.
Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrags für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig und wirksam.
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen VAS Rent a Bike und dem Kunden dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen in Bezug auf die Fahrradvermietung und die Versicherung gegen Unfallschäden.
Beide Parteien erklären, dass sie die in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben. VAS Rent a Bike Vinci Active Sport SL.