Der Vertrag wird zwischen VAS Rent a Bike (Vinci Active Sport SL mit USt-IdNr. B01606003, REGISTRIERUNGSDATEN: Band 2041, Blatt 80, Eintrag 1, Blatt AL-52123 des RM Almería) und Ihnen als Mieter der Ausrüstung (Fahrräder, Zubehör, Extras usw.) im Mietvertrag abgeschlossen.
Die Untervermietung an Dritte ist ausdrücklich untersagt, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Vereinbarung vor, d. h. mit einem Agenturvertrag.
Um eine Online-Reservierung von Fahrrädern und anderem Material vorzunehmen, müssen Sie 100% des Gesamtpreises über unseren TPV (Point of Sale) bezahlen.
3.2.1 Stornierung mit 30 Tagen Vorlauf: Wenn Sie die Reservierung mindestens 30 Tage vor dem Abholdatum stornieren, erstatten wir Ihnen die vollständige Vorauszahlung, die Sie bei der Reservierung geleistet haben.
3.2.2 Stornierung zwischen 15 und 30 Tagen: Wenn die Stornierungsanfrage zwischen 15 und 30 Tagen vor dem Mietbeginn eingeht, berechnen wir 50% des Reservierungswerts. Dementsprechend werden 50% zurückerstattet.
3.2.3 Stornierung weniger als 15 Tage vor dem Mietbeginn: Wenn die Stornierungsanfrage weniger als 15 Tage vor dem Mietbeginn eingeht, wird der Gesamtbetrag der Reservierung in Höhe von 100% berechnet. Das bedeutet, dass der Gesamtbetrag Ihrer Debit-/Kreditkarte belastet wird.
3.2.4 Nichtabholung: Wenn Sie die Fahrräder am Tag der Vermietung nicht abholen, belasten wir den Gesamtbetrag der Reservierung auf Ihrer Debit-/Kreditkarte.
3.2.5 Stornierungen aufgrund von Wetterbedingungen sind nicht zulässig.
3.2.6 Verspätete Abholung: Wenn Sie die Fahrräder länger als 24 Stunden nicht abholen können, informieren Sie uns bitte. Andernfalls werden wir Ihre Reservierung am Tag nach dem geplanten Beginn stornieren und die entsprechenden Gebühren berechnen.
Bei der Abholung der Fahrräder und/oder des anderen Materials müssen Sie ein gültiges und aktuelles Ausweisdokument vorlegen, wie Ihren Personalausweis, Ihren ausländischen Aufenthaltstitel oder Ihren Reisepass. Führerscheine oder Kredit-/Debitkarten werden in keinem Fall als gültige Ausweisdokumente akzeptiert. Sie müssen auch Informationen über Ihre Unterkunft, wie ein Hotel, einschließlich der Zimmernummer, angeben.
VAS Rent a Bike stellt Ihnen die Fahrräder und das andere Material (Pedale, Helme, Werkzeugtaschen, Ladegeräte usw.) in einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Sie müssen das gesamte Material in demselben Zustand zurückgeben, in dem Sie es erhalten haben, mit Ausnahme von normaler Abnutzung (Räder, Bremsen usw.). Wenn die Fahrräder und das andere Material zurückgegeben werden, überprüft das Personal von VAS Rent a Bike deren Zustand. Bei Beschädigungen oder Schäden sind Sie verpflichtet, den empfohlenen Verkaufspreis zuzüglich der Arbeitskosten für den Ersatz oder die Reparatur jedes beschädigten Teils zu zahlen, sofern Sie keine Versicherung abgeschlossen haben.
Sie sind während des Mietzeitraums für die Fahrräder und das andere Material verantwortlich.
6.1 Der Mietzeitraum beginnt, wenn Sie das
Material abholen, und endet, wenn ein Mitarbeiter von VAS Rent a Bike es entgegennimmt.
6.2 Sie müssen das Material während der Öffnungszeiten des Geschäfts abholen und zurückgeben.
6.3 Wenn die Fahrräder und das andere Material vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums zurückgegeben werden, erfolgt keine Rückerstattung für die verbleibende Zeit.
6.4 Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Mietzeitraums sind Sie verpflichtet, eine Mindeststrafe von 50 € zu zahlen. Wenn Sie die Fahrräder später als vereinbart zurückgeben und dadurch die Reservierung eines anderen Kunden beeinflussen, wird eine Strafe von bis zu 500 € verhängt.
Sie müssen den im Mietvertrag angegebenen Betrag bezahlen. Dieser Betrag wird bei der Abholung der Fahrräder und des anderen Materials gezahlt. Sie sind auch für eine eventuelle Verlängerung des Mietzeitraums verantwortlich. Darüber hinaus haften Sie für eventuelle Schäden oder Diebstähle. Durch Unterzeichnung dieses Mietvertrags stimmen Sie zu, dass wir Ihre Zahlungskarte für alle während des Mietzeitraums anfallenden Kosten belasten dürfen.
8.1.1 Gehen Sie sorgsam und geschickt mit den Fahrrädern um. Es ist wichtig, mit Respekt und Vorsicht gegenüber anderen zu fahren.
8.1.2 Verwenden Sie die Fahrräder gemäß der spanischen Gesetzgebung und beachten Sie immer die Verkehrsregeln und Vorschriften.
8.1.3 Verwenden Sie die Fahrräder rechtmäßig und für rechtmäßige Zwecke.
8.1.4 Verwenden Sie die von VAS Rent a Bike bereitgestellten Sicherheitsmaßnahmen und Schutzvorrichtungen. Sie sind verpflichtet, diese Maßnahmen jedes Mal zu verwenden, wenn Sie die Fahrräder benutzen. VAS Rent a Bike empfiehlt, das Fahrrad mit einem Schloss durch den Rahmen, den Sattel und die Räder zu sichern und das Schloss an einem festen Objekt oder einem dafür vorgesehenen Fahrradstellplatz anzubringen. Das Schloss dient nur als Abschreckungsmittel und sollte niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
8.1.5 Hör auf, die Fahrräder zu benutzen, wenn du Probleme feststellst, und informiere VAS Rent a Bike so bald wie möglich.
8.2.1 Verwenden Sie die Fahrräder nicht für kommerzielle Zwecke.
8.2.2 Ziehen Sie keine anderen Fahrzeuge mit den Fahrrädern.
8.2.3 Transportieren Sie keine entflammbaren, explosiven, korrosiven oder brennbaren Substanzen.
Sie müssen die Polizei und Vas Rent a Bike unverzüglich informieren, wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren. Wenn Sie die Fahrräder und/oder das andere Material verlieren, gestohlen werden oder beschädigt werden, sind Sie verpflichtet, den vollen Preis der Fahrräder oder des Materials zum empfohlenen Einzelhandelswert zu zahlen.
Durch Unterzeichnung dieses Vertrags erklären Sie, dass Sie sich in einwandfreiem Gesundheitszustand befinden und wissen, wie Sie die gemieteten Fahrräder und andere Ausrüstung verwenden.
Sie erklären, dass Sie vor der Anmietung der Fahrräder und anderer Ausrüstung keine Drogen, Alkohol, gefährliche Medikamente oder andere verbotene Substanzen konsumiert haben.
Sie müssen volljährig sein (18 Jahre alt), um diesen Vertrag abzuschließen. Wenn Sie minderjährig sind, müssen Sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der eine ausdrückliche Genehmigung erteilt.
Sie sind verantwortlich für den Abschluss einer Versicherungspolice, die die mit der Verwendung der Fahrräder verbundenen Risiken abdeckt. VAS Rent a Bike übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für Unfälle, Verletzungen, Todesfälle oder Schäden oder Verletzungen, die Dritten zugefügt werden. Vas Rent a Bike haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände oder Diebstähle, die während des Mietzeitraums auftreten können.
Sie sind dafür verantwortlich, eine Versicherung abzuschließen, die die Risiken abdeckt, die mit der Nutzung des Fahrrads verbunden sind. VAS Rent a Bike übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für Unfälle, Verletzungen, Todesfälle oder Schäden, die Dritten zugefügt werden. Vas Rent a Bike haftet nicht für den Verlust persönlicher Gegenstände oder Diebstähle, die während des Mietzeitraums auftreten können.
Das für den Vertrag zwischen Ihnen und VAS Rent a Bike geltende Recht ist das spanische Recht, und der Gerichtsstand erstreckt sich über das gesamte spanische Hoheitsgebiet.